Verkehrsrecht – Gesetze und Rechte

Erfahren Sie in unseren Beiträgen mehr zum Thema Verkehrsrecht

und wir klären Sie über Sachverhalte auf, auf die Sie besonders achten sollten.

Straßenverkehrsrecht:
Der Klassiker im Verkehrsrecht


Ob zu Fuß, mit dem Kraftfahrzeug oder Fahrrad, das Straßenverkehrsrecht umfasst Rechte, Pflichten, Gebote und Verbote für alle Verkehrsteilnehmer.
Unbeachtete Tempolimits, Winterreifenpflicht, Fahrzeugkennzeichen, Fahren unter Alkohol sowie Autorennen gehören ebenso dazu, wie Sonderfahrspuren für Elektroautos und Parken an Ladestationen und Vieles mehr.


Das Rechtsgebiet ist aufgeteilt in Verkehrszivilrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und Versicherungsrecht


Sie haben Fragen zum Straßenverkehrsrecht? Unsere Anwälte vertreten Ihre Interessen in allen Fachgebieten – engagiert und kompetent.


Wichtige Rechtsgrundlagen sind:


  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Fahrzeug-Zulassungsordnung (FZV)
  • Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
  • Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
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Verkehrsstrafrecht:
Verkehrsrecht für Straftaten im Straßenverkehr


Haben Sie sich nach einem Verkehrsunfall unerlaubt vom Unfallort entfernt oder besitzen Sie keine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug? Sie sind durch Fahren unter Alkoholeinfluss oder anderen berauschenden Mitteln aufgefallen als fahruntüchtig? Damit liegt das Vergehen außerhalb der Verkehrsordnungswidrigkeiten und ist eine Straftat


Straftaten sind entweder gekennzeichnet durch rücksichtslose Handlungen oder solche, durch die Sie andere Personen gefährden. Das Verkehrsstrafrecht sieht dafür u.a. Geldstrafen und/oder Freiheitsstrafen, Fahrverbote, Entzug der Fahrerlaubnis vor. 


Sind Sie Ersttäter und haben innerhalb der letzten 24 Monate keine verkehrsrechtliche Straftat verübt oder Wiederholungstäter?

Ihr
Rechtsanwalt in Göppingen prüft für Sie unvoreingenommen die Abwehr der strafrechtlichen Sanktion.

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Verkehrsrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht
(OWiG)


Leichte Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht gelten als Ordnungswidrigkeit (§ 24 StVG) mit Geldbußen bis zu 2.000 EUR. Je nach Vergehen ist neben dem Bußgeld ein Eintrag ins Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg möglich. Bei schweren Ordnungswidrigkeiten kann ein Fahrverbot von max. 3 Monaten verhängt werden. 


Als Ordnungswidrigkeiten gelten vorsätzliche und fahrlässige Verstöße wie Falschparken, Überschreiten des Tempolimits, Missachtung des Ampelsignals oder das Telefonieren am Steuer. Erhalten Sie einen Bescheid nach dem Bußgeldkatalog, können Sie innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen (§ 67 Abs. 1 OWiG). 



Steht der Bescheid nach 3 Monaten noch aus, könnte eine Verfolgungsverjährung eintreten. Deren Prüfung ist komplex und erfordert Verkehrsrechtsexperten. Informieren Sie sich hier über uns und unsere Fachgebiete.

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Führerscheinrecht:
Verkehrsrecht rund um Führerschein und Fahrerlaubnis


Sie haben einen älteren Führerschein in Papierform und wissen nicht, ob er noch gültig ist? Ihnen drohen der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine medizinisch-psychologische Untersuchung („MPU“)?


Hier finden Sie Regelungen zum Führerscheinrecht:


  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Strafgesetzbuch (StGB)
  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Verkehrsverwaltungsrecht


Die Fahrerlaubnis der unterschiedlichen Klassen, „Begleitetes Fahren ab 17“ und der „Führerschein auf Probe“ stellen hohe Anforderungen an die Verkehrsteilnehmer. Da ist ein Missgeschick schnell passiert.


Unsere Experten beraten Sie mit Weitsicht, wenn Ihr Führerschein in Gefahr ist. Wir kennen Ihre Rechte! Informieren Sie sich über uns und entstehende Kosten.

Anwaltliche Erstberatung

Schnelle Fallprüfung, Einschätzung ihrer Erfolgschancen & nützliche Handlungsempfehlungen. 

Wir rufen Sie an und er­mitteln Ihre Mög­lich­kei­ten.

Rechtsanwalt Werner Dory.

Verkehrszivilrecht:
Das Verkehrsrecht zur Schadensregulierung


Verkehrsrecht - Verhandlung

Das Verkehrszivilrecht regelt die Haftung nach Verkehrsunfällen wie Schadenersatz und Schmerzensgeld. Da der Haftpflichtversicherer als weitere Partei beteiligt ist, klärt das Rechtsgebiet auch versicherungsrechtliche Aspekte.

Komplexe Fragen im Zusammenhang mit Kauf, Verkauf, Leasing und Gewährleistung von Kraftfahrzeugen finden sich im Verkehrsvertragsrecht. Dazu gehört das Reisevertragsrecht, ebenfalls als Bestandteil des Verkehrszivilrechts.


Mit Sachschäden und Personenschäden beschäftigt sich das Verkehrsunfallrecht. Dabei haben die Ansprüche der Beteiligten zivilrechtlichen Charakter. Bei Unfällen, die nicht vorsätzlich verursacht wurden, besteht ein Direktanspruch gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Das Verkehrszivilrecht ist komplex und erfordert Unterstützung durch Experten. In unserem Team sind
Menschen mit Expertise, die Ihre Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich geltend machen.

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Verkehrsrechtsschutz:
Eine Versicherung für Verkehrsrecht


Das Verkehrsrecht bietet ein breites Spektrum für Auseinandersetzungen zwischen Verkehrsteilnehmern untereinander und Versicherungen.

Eine sich ständig erneuernde Rechtsprechung und komplexe Sachverhalte erfordern die Expertise durch Rechtsanwälte für Verkehrsrecht.


Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sichert Fußgänger, Fahrer von Kraftfahrtzeugen und Radfahrer bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Straßenverkehr ab. Sie stellt eine wichtige Ergänzung zur Kfz-Versicherung dar und übernimmt die Kosten der Rechtsvertretung. Verkehrsrechtsschutz können Sie als isolierte Versicherungsleistung abschließen oder in Kombination mit anderen Rechtsschutzsparten.


Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt in Göppingen für Verkehrsrecht. Wir nehmen gerne Kontakt mit Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung auf und klären die Übernahme der Kosten für Sie.

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Straßen- und Wegerecht


Das Straßen- und Wegerecht behandelt das Recht auf Benutzung öffentlicher und halböffentlicher Wege und Straßen:


  • Öffentliche Straßen nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sind für jedermann nutzbar und grundsätzlich kostenfrei. Für sie gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
  • Halböffentliche Straßen sind im Privatbesitz, besitzen aber ein Wegerecht für die Allgemeinheit. Auch hier gilt die StVO. Besitzer dürfen die Nutzung einschränken oder bestimmte Aktionen, z. B. das Parken, verbieten.
  • Ist eine Privatstraße nicht für die Öffentlichkeit freigegeben, dürfen Unbefugte sie weder befahren noch betreten. Auf Privatstraßen gilt die StVO nicht.


Sie sind versehentlich auf einem Privatweg gefahren, haben unbefugt eine Rettungsgasse genutzt oder auf einem Gehweg geparkt? Verlieren Sie keine Zeit.
Ihr Rechtsanwalt in Göppingen berät Sie umfassend.

Fragen? Rufen Sie uns an

FAQ -Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten.

Sie können sich auch bei Fragen unter der Rufnummer +49 7161 96062-0 an uns wenden. 

  • Wie ist das Verkehrsrecht aufgebaut?

    Das Verkehrsrecht besteht aus 5 Teilgebieten. 


    • Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Schwerpunkte sind Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister oder Fahrverbote.
    • Verkehrsstrafrecht: Schwerpunkte sind Straftaten nach dem Verkehrsstrafrecht.
    • Verkehrszivilrecht: Schwerpunkte sind die Teilgebiete Verkehrsvertragsrecht und Verkehrshaftungsrecht. 
    • Versicherungsrecht: Schwerpunkte sind u. a. Teil-, Vollkasko- und Haftpflichtversicherungen.
    • Verkehrsverwaltungsrecht: Schwerpunkte sind die Voraussetzungen für Erhalt oder Entzug einer Fahrerlaubnis.
  • Umtausch vom Führerschein: Wer ist 2023 dran?

    Alle Führerscheine werden bis 2033 in den fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht. Die Fristen der Jahrgänge 1953 bis 1964 sind bereits abgelaufen. Umtauschverpflichtet sind als Nächstes:

    • Frist 19.01.2024: Jahrgänge 1965 bis 1970
    • Frist 19.01.2025: Jahrgänge 1971 oder später
    • Frist 19.01.2033: Jahrgänge 1952 oder früher

    Für ab 1999 ausgestellte Plastikkarten-Führerscheine gelten Umtauschfristen ab 2026.

  • E-Auto-Prämie und CO₂-Steuer: Was ist im Verkehrsrecht 2023 neu?

    • Ab 01.01.2023 gilt: Die staatliche Förderung für Plug-in-Hybriden entfällt. Für E-Autos erhalten Käufer reduzierte Prämien von Staat und Hersteller.
    • Ab 01.09.2023 sind nur noch E-Autos von Privatpersonen förderberechtigt.
    • Die für 01.01.2023 geplante nächste Stufe der CO₂-Steuer kommt erst 2024. Der CO₂-Preis bleibt bei 30 Euro pro Tonne.
  • Welche Ampel gilt für Radfahrer?

    Das regelt § 37 Abs. 2 Nr. 5, 6 StVO und ist für manchen Verkehrsteilnehmer überraschend:

    • Ist keine Fahrradampel vorhanden, gilt für Radfahrer die Ampel für den Kraftverkehr.
    • Ist ein Radweg mit Fahrradampel oder eine kombinierte Radfahrer-/Fußgängerampel vorhanden, gilt deren Signal.
    • Die Fußgängerampel hat für Radfahrer gibt für Radfahrer keinen Vorrang.
  • Verkehrsrecht – Vorteile für Elektroautos?

    Haben E-Autos verkehrsrechtliche Sonderrechte? Nur bedingt. 


    Hier einige Beispiele:


    • Das Parken an Ladestationen ist ausschließlich für E-Autos erlaubt, allerdings nur für die Zeit des Ladevorgangs.
    • Auch E-Autos dürfen nur mit Feinstaubplakette in eine Umweltzone fahren.
    • Ein Tempolimit wegen Lärmschutzes müssen Fahrer von E-Autos berücksichtigen.

    Sonderrechte darf das Bundesverkehrsministerium nach dem Elektromobilitätsgesetz jederzeit erlassen oder einschränken.


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