Vertragsrecht

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und wir klären Sie über Sachverhalte auf, auf die Sie besonders achten sollten.

Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten!


Insbesondere im Privatrechtlichen schließen wir tagtäglich Verträge, oft nur mündlich.


Bei Verträgen von entscheidender Tragweite sieht das Gesetz besondere Formvorschriften vor. Verträge über Grundstücke bedürfen z. B. der notariellen Form.
Zweck der in § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB vorgeschriebenen notariellen Beurkundung von Verträgen über Grundstücke ist es, Veräußerer und Erwerber vor übereilten Verträgen zu bewahren, sie auf die Wichtigkeit des Geschäftes hinzuweisen und ihnen die Möglichkeit rechtskundiger Belehrung und Beratung zu eröffnen (BGH, Urteil vom 30.04.1982 – V ZR 104/81, BGHZ 83, 395, 397). Doch der Abschluss der meisten Verträge ist formfrei möglich. Und dann gilt der eingangs erwähnte Grundsatz, obwohl einer der Vertragspartner oftmals im Nachhinein den Vertrag rückgängig machen möchte. Dies ist jedoch nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich. Insbesondere ist der oft gehörte Satz, jeder Vertrag könne innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, nicht richtig. Ein Widerrufsrecht steht Ihnen nur zu, wenn dies vertraglich vereinbart ist oder das Gesetz ein solches für ein spezielles Rechtsgeschäft vorsieht.


Wir helfen Ihnen gerne bei der Überprüfung und der Gestaltung Ihrer Verträge. Insbesondere dann, wenn es um erhebliche wirtschaftliche Investitionen geht oder Sie sich persönlich binden, wie beispielsweise als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, sollten Sie sich nicht scheuen, vor Abschluss eines entsprechenden Vertrages, anwaltlichen Rat einzuholen.


Wir überprüfen Verträge in den verschiedensten Arten. Fragen Sie einfach nach, egal ob es sich um einen Kaufvertrag, einen Mietvertrag, einen Werkvertrag, einen Dienstvertrag, einen Leasingvertrag, einen Reisevertrag, einen Darlehensvertrag oder eine andere Vertragsart handelt, die Sie abgeschlossen haben.


Sollten Sie Fragen zu einem Arbeitsvertrag haben, wenden Sie sich einfach an unsere Fachanwältin für Arbeitsrecht, Frau Rechtsanwältin Elisabeth Marx.


Sollten Sie Fragen zu einem Bauvertrag, Werkvertrag oder Immobilienkaufvertrag haben, wenden Sie sich einfach an unseren Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Herrn Rechtsanwalt Robert Dory.


Sollten Sie Fragen zu einem Erbvertrag haben, wenden Sie sich einfach an unseren Fachanwalt für Erbrecht, Herrn Rechtsanwalt Werner Dory.



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