Abtretungserklärung —
Voraussetzungen, Wirksamkeit, Anfechtung

Mithilfe einer Abtretungserklärung geht eine Forderung von einem Gläubiger an einen anderen über. Damit sind Sie im Alltag beispielsweise konfrontiert, wenn ein Online-Händler die offene Forderung gegen Sie an ein Inkassounternehmen verkauft. Auch bei Verkehrsunfällen oder Baufinanzierungen ist die Abtretungserklärung gängiges Mittel zur Sicherung der Ansprüche. Um wirksam zu sein, muss die Abtretung (Zession) einige Bedingungen erfüllen. Wer darf sie erstellen? In welchen Fällen ist eine Zession ausgeschlossen? Muss sie notariell beglaubigt sein?

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Was ist eine
Abtretungserklärung?


Unter der Abtretungserklärung versteht man einen Vertrag, den der bisherige Inhaber eines Rechts oder einer Forderung mit dem neuen Gläubiger schließt (§§ 398 ff. BGB). Im Zuge der Zession verzichtet der Zedent (= bisheriger Gläubiger) auf seine Rechte an der Forderung und allen damit verbundenen Ansprüchen. Gleichzeitig erwirbt der Zessionar (= neuer Gläubiger) sämtliche Rechte vollumfänglich. Dies umfasst auch verbundene Nebenrechte wie Pfandrechte, Hypotheken sowie die Rechte aus einer Bürgschaft.


Der Vertrag kann in vielen Fällen formfrei sein. Lediglich für wenige Zessionen schreibt der Gesetzgeber eine bestimmte Form vor, beispielsweise bei der Abtretung von Wertpapieren. Es ändert sich weder der Schuldner, der einer Abtretung übrigens nicht zustimmen muss, noch der Inhalt der Forderung. Allerdings dürfen sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schuldner nicht verschlechtern. Wichtig ist daher, dass sich weder die Gesamtforderung erhöht, noch die vereinbarte Laufzeit gekürzt wird oder bestehende Sonderrechte wegfallen.

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Abtretungserklärung

Gibt es stille
Abtretungen?


Tritt ein Gläubiger seine Rechte an einer Forderung ab, wird der Schuldner bei einer „offenen Zession“ darüber informiert. Daraufhin leistet dieser seine Zahlungen an den neuen Gläubiger. Das muss allerdings nicht sein. Es gibt auch die sogenannte „stille Abtretung“ oder „stille Zession“, bei der ein Schuldner keine Kenntnis von dem Gläubigerwechsel hat. Er zahlt weiterhin an den ihm bekannten abtretenden Gläubiger, der die Beträge an den Zessionar weiterleiten muss (§ 816 BGB). Mit der Zahlung ist der Schuldner von der Forderung befreit (§ 407 BGB), auch wenn der Zahlungsempfänger diese nicht weiterleitet.


Wichtig: Voraussetzung ist, dass die Vertragsparteien die stille Zession im Abtretungsvertrag nicht ausgeschlossen haben.



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Rechtsanwalt Göppingen

Meinungen unserer Mandanten


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Abtretungserklärung

Wer darf eine Abtretungserklärung erstellen?


Eine Abtretungserklärung kann jede natürliche oder juristische Person vereinbaren, die Inhaber eines bestehenden Rechts oder einer Forderung ist. Der Anspruch darf nicht erloschen und nicht ausgeschlossen sein. Ein solcher Ausschluss könnte zwischen dem ursprünglichen Gläubiger und dem Schuldner vertraglich vereinbart sein. In diesem Fall wäre eine Abtretung nicht möglich.

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Wann werden Abtretungserklärungen

in der Praxis eingesetzt?


Eines der bekanntesten Anwendungsbeispiele sind Abtretungserklärungen im Rahmen einer Baufinanzierung. Bauen Sie eine Immobilie und benötigen dafür einen Kredit, sind ausreichende Sicherheiten erforderlich. In der Regel dient die zu finanzierende Immobilie zugleich als Beleihungsobjekt. 

Reicht deren Wert nicht aus, kann etwa eine Kapitallebensversicherung als Zusatzsicherheit dienen. Dazu treten Sie die Rechte daran an das finanzierende Kreditinstitut ab. Währenddessen zahlen Sie weiterhin die Versicherungsprämien, haben jedoch keinen Leistungsanspruch. Bleiben Sie Zins- und Tilgungszahlungen schuldig, darf die kreditgebende Bank die Sicherheit verwerten. Dann muss die Versicherungsgesellschaft den Rückkaufswert Ihrer Kapitallebensversicherung an die Bank überweisen.

Auch die Anwendung im Rahmen eines Verkehrsunfalls ist üblich. Zur reibungslosen Schadensregulierung tritt das Unfallopfer die Ansprüche gegen die Versicherung des Unfallverursachers an die Kfz-Werkstatt ab. Diese wird damit zum Gläubiger und kann ohne Umwege von der gegnerischen Versicherung den Rechnungsbetrag für die Reparatur fordern.

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Wann ist die
Abtretungserklärung wirksam?


Wichtigste Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Zession ist, dass der ursprüngliche Gläubiger verfügungsbefugt ist. Unterschreibt eine unberechtigte Person die Erklärung, ist die Abtretung unwirksam. Das ist denkbar, wenn eine Forderung mehreren Gläubigern gemeinschaftlich zusteht. Eine Abtretung muss dann ebenfalls gemeinschaftlich vereinbart werden. Tritt einer der Beteiligten allein als Zedent auf, ist die Zession unwirksam.


Der Gesetzgeber verpflichtet den Abtretungsgläubiger in
§ 402 BGB, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Auf Wunsch hat er dem neuen Gläubiger die Forderung mithilfe vorhandener Urkunden zu belegen. Dieser darf auf eigene Kosten verlangen, dass über die Forderung eine öffentlich beglaubigte Urkunde ausgestellt wird (§ 403 BGB).


Zur Wirksamkeit der Erklärung stellt der Gesetzgeber nur wenige formale Anforderungen.
Die Abtretung ist in der Regel ohne notarielle Beurkundung rechtsgültig, muss aber grundlegende Angaben enthalten, z. B.:

  • Name und Adresse des Gläubigers
  • Name und Adresse des Schuldners
  • Präzise Nennung der abgetretenen Forderungen


Wirksam ist die Zession ebenfalls als sogenannte „Vorausabtretung“ von erst in der Zukunft entstehenden Forderungen. Mehrere Forderungen können zudem als Globalzession zediert werden. Die Abtretung kann auch auf einen Teil einer Forderung beschränkt sein, vorausgesetzt diese ist teilbar.


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Welche Forderungen
können zediert werden und welche nicht?


In folgenden Fällen ist eine Abtretung unzulässig:

  • die Zession wurde vertraglich ausgeschlossen (§ 399 BGB)
  • durch die Abtretung wird der Inhalt der Forderung verändert
  • es besteht ein gesetzliches Abtretungsverbot
  • die Forderung gilt als unpfändbar (§§ 400, 850 BGB)


Unpfändbar sind Forderungen über:

  • Versorgungsrenten
  • Lebensversicherungen, die auf Rentenzahlungen umgestellt sind
  • Leistungen eines Sozialversicherungsträgers
  • Arbeitsentgelte innerhalb der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze bzw. des Selbstbehalts


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Rechtsanwalt Robert Dory.

Sind Widerruf und Kündigung
der Abtretung zulässig? 


Mit einer Abtretungserklärung ist ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen, der nicht mehr widerrufen oder gekündigt werden kann. Ist eine Rückabtretung das Ziel der Beteiligten, muss eine weitere Zession erfolgen. Das bedeutet, dass sich Zedent und Zessionar über eine erneute Abtretungserklärung einigen müssen.


Was sind Prioritätsprinzip und Aufrechnungsanspruch?


Es kommt vor, dass eine Forderung gleichzeitig an verschiedene Zessionare abgetreten wird. Nach dem Prioritätsprinzip ist jedoch nur die zeitlich erste Zession maßgebend. Der Gläubiger hat nach der ersten Abtretung kein Verfügungsrecht mehr. Daher sind dessen nachfolgende Zessionen unwirksam.


Hat der Schuldner eine Forderung gegenüber dem abtretenden Gläubiger, darf er diese auch gegenüber dem neuen Gläubiger geltend machen. Voraussetzung ist, dass diese bestand, bevor der Schuldner vom Gläubigerwechsel erfahren hat
(§ 406 BGB). Da der Zessionar mit der Abtretungserklärung in das Rechtsverhältnis eingetreten ist, darf der Schuldner die Forderungen gegeneinander aufrechnen.


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 Nutzen Sie unsere Expertise, um die Wirksamkeit Ihrer Abtretungserklärung sicherzustellen


Forderungsabtretungen sind ein häufig genutztes Mittel in der Finanz- und Shoppingwelt. Wer eine Forderung wirksam übertragen will, muss allerdings einiges beachten. Um sicherzustellen, dass der Abtretungsvertrag korrekt ist, empfehlen wir, diesen durch einen Experten erstellen oder Ihren Entwurf prüfen zu lassen. 


Die
Rechtsanwaltskanzlei Dory ist u.a. spezialisiert auf Vertragsrecht und viele weitere Rechtsgebiete. Erfahrene Anwälte prüfen, ob Ihre Abtretungserklärung vollständig und rechtssicher ist. Wir informieren Sie über rechtliche und steuerliche Auswirkungen einer Zession. Auch wenn sich eine Forderungsabtretung als unwirksam erweist, sind wir mit unserer Expertise für Sie da. Sprechen Sie uns an. Wir setzen Ihre Rechte durch.



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