Geschwindigkeitsüberschreitung -

innerorts und außerorts


Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld: Jedes Dritte Bußgeld fehlerhaft


Wenn man einen Bußgeldbescheid erhält oder die Rede von einem Bußgeldbescheid ist, denkt jeder direkt an einen Verstoß wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Dies ist jedoch nicht der einzige Grund weshalb Bußgeldbescheide erlassen werden und den der Bußgeldkatalog regelt.

Jedoch ist es wohl der am häufigsten vorkommende Fall, dass ein Bußgeldbescheid ergeht wegen überhöhter Geschwindigkeit.


Aber wann liegt eigentlich eine unangepasste Geschwindigkeit vor?



Geschwindigkeitsüberschreitung
innerorts


Innerorts gilt in der Regel Tempo 50, außer es ist eine andere Geschwindigkeit als angemessene Geschwindigkeit angegeben, beispielsweise in einer 30-er Zone oder einer Spielstraße. Zunächst ist es in der Regel so, dass ein Bußgeldbescheid mit einem Bußgeld ergeht, welches in entsprechender Höhe zu bezahlen ist.

Um die Höhe des Bußgeldes zu ermitteln gibt es den sogenannten Bußgeldkatalog, der erst 2022 angepasst wurde.


Mittlerweile ist es so, dass ab einer gefahrenen Geschwindigkeit von bis zu 10 km/h mehr als erlaubt ein Bußgeld von 30 Euro anfällt.

Zwischen 11 und 15 km/h zu viel ist ein Bußgeld von 50 Euro angesetzt.

Einen Punkt in Flensburg erhält man ab einer gemessenen Geschwindigkeit von 21 km/h mehr als erlaubt.


Ab einer gemessenen Geschwindigkeit von 31 km/h mehr als erlaubt gibt es bereits 2 Punkte in Flensburg.

Bereits ab einer gemessenen Geschwindigkeit von 26 km/h mehr als erlaubt kann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Dies ist in der Regel jedoch nur der Fall, sollte es zu einem zweimaligen Verstoß kommen innerhalb eines Jahres bei dem eine mehr als 26 km/h erhöhte Geschwindigkeit gemessen wird.


Ab 31 km/h mehr als erlaubter Geschwindigkeit wird stets ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

Je höher die gefahrene Geschwindigkeit ist und je höher somit die überschrittene Geschwindigkeit ist, desto länger wird das Fahrverbot.

Auch die Bußgeldbeträge steigen mit zunehmender Geschwindigkeitsübertretung an.


Diese Geschwindigkeitsüberschreitung wird erst nach Abzug der Toleranz in einem Bußgeldbescheid zu Grunde gelegt.

Andere Regelungen gelten für Pkw mit Anhänger, bei diesen kommt es bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einem Punkt in Flensburg und bei einer Überschreitung von 26 km/h kommt es sogar zu zwei Punkten in Flensburg und zusätzlich wird ein Fahrverbot für einen Monat verhängt. Dieselben Regelungen gelten für Lkw über 3,5 t.


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Geschwindigkeitsüberschreitung:
Was kostet zu schnell fahren innerorts?

Innerorts 15 km/h zu schnell, kostet das schon 50 Euro Bußgeld.

Mit 50 in der 30er-Zone innerorts geblitzt werden, kostet 70 Euro.

Mehr als 20 km/h zu schnell innerorts bringen außerdem mindestens einen Punkt in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.


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Geschwindigkeitsüberschreitung -  innerorts

Geschwindigkeitsüberschreitung
außerorts


Außerorts gelten ebenfalls unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen, auf diese ist ebenfalls zu achten.

Wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird, gibt es auch keine Probleme mit der Bußgeldstelle.


Auf deutschen Straßen gilt außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel Tempo 70, auf Autobahnen ist die Richtgeschwindigkeit 130 km/h.

Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts beginnen bei 20 Euro bei einer höheren Geschwindigkeit von bis zu 10 km/h über der zulässigen Geschwindigkeit. Ab 21 km/h gefahrener Geschwindigkeit über der zulässigen Geschwindigkeit droht ein Punkt in Flensburg.


Zu einem Fahrverbot kommt es ab 26 km/h zu viel. Hier ist ein Fahrverbot von einem Monat jedoch nicht zwangsläufig zu verhängen,

vielmehr wird dieses in der Regel nur verhängt, wenn es zu einem weiteren Geschwindigkeitsverstoß mit mehr als 26 km/h zu viel innerhalb eines Jahres kommt.

Ab einer überhöhten Geschwindigkeit von 41 km/h kommt es nicht nur zu zwei Punkten in Flensburg, sondern auch zu einem Fahrverbot von einem Monat,

welches verhängt wird.


Auch außerorts gelten für Pkw mit Anhänger natürlich andere Vorschriften.

Hier kommt es ebenfalls bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h zu einem Punkt in Flensburg und ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h zu zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat.

Dieselben Regelungen werden für Lkw über 3,5 t getroffen.


Zu schnell unterwegs: Wann droht ein Fahrverbot?


Ein Fahrverbot droht gegebenenfalls, wenn man innerorts mit dem Pkw mehr als 26 km/h zu schnell fährt und einem dies innerhalb eines Jahres zwei Mal passiert. Ab einer erhöhten Geschwindigkeit von 31 km/h innerorts wird ein Fahrverbot regelmäßig bereits bei dem ersten Verstoß verhängt. Außerorts ist ein Fahrverbot ab einer erhöhten Geschwindigkeit von 41 km/h zu verhängen, während es ab einer erhöhten Geschwindigkeit von 26 km/h nur bei zwei Verstößen in einem Jahr verhängt wird.


Ab wann ein Fahrverbot droht und für wie viele Monate und wann lediglich ein Bußgeld anfällt oder gegebenenfalls noch ein Punkt in Flensburg kann mit dem Bußgeldrechner errechnet werden. Ob es sich dann lohnt gegen einen solchen Bußgeldbescheid vorzugehen kann Ihnen unser Fachanwalt im Verkehrsrecht sagen. Gerne können Sie Ihren Bußgeldbescheid bei uns überprüfen lassen, insbesondere darauf, ob ein Einspruch erfolgsversprechend ist oder nicht.


Geblitzt: Wie viel Toleranz wird abgezogen?


Geblitzt werden kann man bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von gerade einmal 1 km/h.

Je nach Blitzer und gefahrener Geschwindigkeit findet jedoch ein Toleranzabzug statt.


Dieser Toleranzabzug kann sich bei 3 km/h oder aber 3 – 5 % der gefahrenen Geschwindigkeit bewegen.

Generell findet ein solcher Toleranzabzug statt, um Messungenauigkeiten auszugleichen.


Meist kommt es entweder bereits durch das Messgerät selbst, oder aber durch den Messenden und teilweise auch aufgrund einer Tachoungenauigkeit zu geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen, aufgrund derer eine gewisse Toleranz zugunsten des Verkehrssünders abgezogen wird.


In der Regel wird bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h eine Toleranz von 3 km/h abgezogen, bei Geschwindigkeiten über 100 km/h eine Toleranz von 3 % des Wertes. Abgezogen wird der Toleranzwert von der gefahrenen Geschwindigkeit bzw. der gemessenen Geschwindigkeit.


Bei Videonachfahrsystemen kommt es generell zu einem höheren Toleranzabzug von 5 km/h bis 100 km/h gefahrener Geschwindigkeit und von 5 % bei einer Geschwindigkeit von über 100 km/h. In Einzelfällen kann jedoch auch das Gericht einen höheren Toleranzabzug vornehmen, sollte dies aus irgendwelchen Gründen angezeigt erscheinen.


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Wie viel kmh darf man außerorts zu schnell fahren?

Werden Sie mit dem PKW außerorts geblitzt, droht ein Bußgeld zwischen 20 € bei bis zu 10 km/h zu schnell und 700 € bei über 70 km/h zu schnell. Wann droht ein Fahrverbot? Ein Fahrverbot droht in der Regel ab 41 km/h außerorts zu schnell.


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Geschwindigkeitsüberschreitung -  außerorts

Geblitzt in der Probezeit:
Welche Maßnahmen greifen?


Als Fahranfänger drohen teilweise härtere Sanktionen und Strafen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung.

Auch hier hilft ein Bußgeldrechner Geschwindigkeitsüberschreitung und die dazugehörige Bußgeldhöhe zu ermitteln.

Die härteren Sanktionen fallen aus dem Grund an, da der Gesetzgeber hierdurch versucht gerade Fahranfänger zu verantwortungsbewussten Fahrern auszubilden und zu erziehen.


Als Fahranfänger ist die magische Grenze bei 20 km/h. Liegt die Geschwindigkeitsüberschreitung bei höchstens 20 km/h fällt in der Regel nur ein Bußgeld an. Überschreitet der Fahranfänger in der Probezeit jedoch die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h, so drohen ihm nicht nur ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, sondern auch eine Probezeitverlängerung um bis zu zwei Jahre und ein Aufbauseminar.


Dies zumindest solange er als Ersttäter geblitzt wird. Hierbei handelt es sich sodann um einen sogenannten A-Verstoß.

Bei einem zweiten A-Verstoß wird dem Fahranfänger in der Probezeit empfohlen an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.


Kommt es während der Probezeit zum dritten Mal zu solch einem A-Verstoß, so wird die Fahrerlaubnis entzogen und es wird eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten verhängt, in welcher die Fahrerlaubnis nicht wieder erlangt werden kann.


A-Verstöße: Was sind schwerwiegende Verkehrsverstöße?


Der A-Verstoß kennzeichnet einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß. Hierum handelt es sich, wenn die verkehrsrechtlichen Regeln und Vorschriften in grober Weise missachtet werden und hierdurch eine erhöhte Gefährdung für den öffentlichen Verkehrsraum geschaffen wird. Es gibt 11 gängige A-Verstöße, die jeder kennen sollte. Bei diesen handelt es sich um folgende:


  1. Missachtung des Rechtsfahrgebots: Haben Sie das Rechtsfahrgebot in Kurven, an Kuppen, beim Überholt werden oder bei Gegenverkehr missachtet, handelt es sich um einen A-Verstoß
  2. Geschwindigkeitsüberschreitungen: Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 21 km/h überschritten liegt ebenfalls ein A-Verstoß vor.
  3. Abstandsvergehen: Beträgt der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug weniger als 5/10 des halben Tachowertes wird dies ebenfalls als A-Verstoß gewertet.
  4. Verstöße beim Überholen: Sowohl das Überholen im Überholverbot, als auch das Überholen auf der rechten Seite außerhalb geschlossener Ortschaften gilt als A-Verstoß.
  5. Missachtung der Vorfahrt: Haben Sie die Rechts-vor-Links-Regelung missachtet und kam es aufgrund dessen zu einer Straßenverkehrsgefährdung liegt auch hierin ein A-Verstoß.
  6. Abbiegevergehen: Nehmen Sie beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger und gefährden diese dadurch, so ist ein A-Verstoß sicher.
  7. Verstöße auf der Autobahn: Ist man auf deutschen Autobahnen zu ungeduldig und benützt beispielsweise den Seitenstreifen um schneller voranzukommen, so handelt man sich ebenfalls recht zügig einen A-Verstoß ein.
  8. Alkohol am Steuer: Als Fahranfänger hat man sich an die Null-Promille-Grenze zu halten, befolgt man diese Regel nicht, so liegt ebenfalls ein A-Verstoß vor.
  9. Vergehen am Bahnübergang: Überquert man einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke, so gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch andere, weshalb auch dies einen A-Verstoß darstellt.
  10. Verstöße an Fußgängerüberwegen: Fahren Sie zu schnell an einen Fußgängerüberweg heran, den gerade ein Fußgänger überqueren will, so droht auch hier ein A-Verstoß.
  11. Fahren ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17: Wer in der Probezeit ohne Begleitperson fährt, begeht einen A-Verstoß, der schlimmstenfalls mit Freiheitsstrafe geahndet wird.


In der Regel haben alle A-Verstöße an sich, dass mindestens ein Punkt in Flensburg oder ein Fahrverbot droht zusätzlich zu der Erhebung des Bußgeldes. In welchen Fällen es sich um einen A-Verstoß handelt und eine Aufzählung aller A-Verstöße findet sich in Anlage 12 der Fahrerlaubnis- Verordnung (kurz: FeV). Zusätzlich zu den A-Verstößen in der FeV kann es laut dieser auch bei Straftaten aus dem StGB um A-Verstöße handeln, hier seien beispielhaft die Trunkenheit im Verkehr, die unterlassene Hilfeleistung, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs genannt. Aber auch weitere Delikte wie die fahrlässige Körperverletzung, die fahrlässige Tötung oder die Nötigung können A-Verstöße darstellen. Auch ein Verstoß gegen das StVG kann in Einzelfällen zu einem A-Verstoß führen.


Für Fahranfänger ist bei der Begehung eines A-Verstoßes stets die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre durchzuführen und es wird ein Aufbauseminar angeordnet, welches pflichtweise besucht werden muss.


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Was sind A und B-Verstöße?

Die Kategorie „A-Verstöße“ umfasst dabei schwere Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel das Fahren unter Alkoholeinfluss oder das „Geisterfahren“. Leichtere Vergehen, wie etwa mit abgefahrenen Reifen zu fahren, fallen unter die Kategorie der B-Verstöße.


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Geschwindigkeitsüberschreitung - A-Verstöße und B-Verstöße

B-Verstöße:
Was sind weniger schwerwiegende
Verkehrsverstöße?


Da B-Verstöße als nicht so schwerwiegend angesehen werden, drohen für Fahranfänger bei einem Verstoß hiergegen zunächst keine weiteren Besonderheiten.
Erst nach zwei B-Verstößen in der Probezeit kommt es zu einer Probezeitverlängerung auf vier Jahre. Sollten zwei weitere B-Verstöße erfolgen wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen und eine schriftliche Verwarnung ausgesprochen. Sollte es hiernach zu zwei weiteren B-Verstößen kommen, so droht auch hier die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist.


In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass B-Verstöße meist im ruhenden Verkehr begangen werden, dies ist jedoch nicht immer der Fall.
Die sieben häufigsten B-Verstöße werden im Folgenden aufgelistet, auch diese finden sich in Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):


  1. Überziehung der Hauptuntersuchung: Um einen B-Verstoß handelt es sich, wenn der TÜV um
  2. mehr als acht Monate überzogen wurde.
  3. Nicht vorschriftsmäßige Mitnahme von Kindern im Auto: Einen B-Verstoß leistet man sich nicht wenn man sich selbst aufgrund der Anschnallpflicht nicht anschnallt, sondern wenn man nicht dafür sorgt, dass mitfahrende Kinder sich anschnallen.
  4. Missachtung der Vorschriften zur Ladungssicherung: Ist mitgeführte Ladung im Pkw nicht ordnungsgemäß gesichert, so droht ein B-Verstoß. Bußgelderhöhend wirkt es sich aus, wenn durch die vorschriftswidrig gesicherte Ladung eine Gefährdung entsteht.
  5. Abgefahrene Reifen: Ein B-Verstoß liegt auch vor, wenn die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm unterschritten wird.
  6. Parken auf der Autobahn: Beim unzulässigen Abstellen des Fahrzeuges auf der Autobahn handelt es sich auch um einen B-Verstoß.
  7. Behinderung von Feuerwehr, Notarzt oder Polizei: Das Parken vor einer amtlich ausgezeichneten Feuerwehrausfahrt oder an unübersichtlichen Straßen oder scharfen Kurven handelt Ihnen ebenfalls einen B-Verstoß ein.
  8. Falsche oder nicht vorhandene Absicherung eines liegen gebliebenen Fahrzeugs: Wird ein liegen gebliebenes Fahrzeug nicht richtig oder gar nicht abgesichert und droht dadurch eine Verkehrsgefährdung handelt es sich um einen B-Verstoß. Bei Begehung eines B-Verstoßes handelt man sich stets ein Bußgeld ein und erhält mindestens einen Punkt in Flensburg. Die Besonderheiten der Probezeit wurden weiter oben bereits ausgeführt.


Für alle Bußgeldberechnungen wird der aktuelle Bußgeldkatalog zu Grunde gelegt, dies ist der geltende Bußgeldkatalog aus 2022, der jeweils härtere Sanktionen aufweist und androht. Insbesondere sind die Bußgelder in Höhe gestiegen, sowie die Voraussetzungen des Fahrverbots


Wenn wir dieses Thema besprechen, werden viele Fragen auftauchen.


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Wie viel kosten Geschwindigkeitsüberschreitungen?

Tempoüberschreitungen innerorts von bis zu 20 km/h kosten maximal 35 Euro, ab 21 km/h Überschreitung werden 80 Euro Bußgeld und ein Punkt fällig. Ab 31 km/h zu viel auf dem Tacho steigt das Bußgeld auf 160 Euro, es werden 2 Punkte eingetragen und der Fahrer erhält einen Monat Fahrverbot.


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Kosten der Geschwindigkeitsüberschreitung

Bis zu welchem Datum
ist der Bußgeldkatalog 2021 gültig?


Der neue Bußgeldkatalog ist am 09.11.2021 in Kraft getreten, weshalb er für alle Verstöße gilt, die seit dem 09.11.2021 begangen wurden. Ziel des neuen Bußgeldkatalogs ist es, die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr zu verbessern und gleichzeitig durch ein erhöhtes Bußgeld Verkehrssünder eher zum anständigen und regelkonformen Fahren anzuhalten.


Trotz allem Ärger über die jetzt höheren Bußgelder und drohenden Sanktionen ist es regelmäßig so, dass die Strafandrohung im europäischen Ausland meist härter ist und die zulässige Höchstgeschwindigkeit weniger hoch ist.


Geschwindigkeiten - Wie schnell darf man im Ausland fahren?


Im Gegensatz zu den meisten ausländischen Autobahnen gilt auf den deutschen Straßen weiterhin die Richtgeschwindigkeit und das Tempolimit 130.
Dies unterscheidet Deutschland von den meisten anderen Ländern in Europa. In vielen anderen Ländern in Europa gibt es die unterschiedlichsten Regelungen, welche unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten vom Alter des Fahrers oder aber von der Dauer seiner Fahrerlaubnis abhängig machen.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit geht auf europäischen Autobahnen von 100 km/h in Norwegen, über 112 km/h in England und 120 km/h in vielen anderen Ländern (beispielsweise Schweden, Belgien, Spanien, Portugal und Schweiz) bis hin zu 130 km/h (außer Deutschland noch Österreich, Italien, Tschechei, Niederlande, Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Slowakei, Ungarn, Slowenienkroatien) und sogar 140 km/h in Polen.


In all diesen Ländern kommt es teilweise aber auch zu abweichenden Regelungen je nach Tageszeit. Hinzu kommt die oftmals viel höhere Bußgeldandrohung bei Überschreitung des zulässigen Höchstgeschwindigkeit.


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Häufig gestellte Fragen

  • Was passiert ab 21 kmh zu schnell?

    Auch außerhalb geschlossener Ortschaften werden Geschwindigkeitsüberschreitungen rigoros bestraft. 20 km/h zu viel auf dem Tacho ziehen ein Bußgeld von 60 Euro nach sich. Bei 21 bis 40 km/h werden Bußgelder bis zu 200 Euro und 1 Punkt in Flensburg fällig.

  • Wie hoch liegt die Toleranz beim Blitzen?

    Der Toleranzabzug erfolgt, um mögliche Messungenauigkeiten des Blitzers zu kompensieren. Wie hoch ist der Toleranzabzug? Bei einer Geschwindigkeit bis zu 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen, bei einer höheren Geschwindigkeit beträgt der Toleranzabzug üblicherweise 3 Prozent.

  • Wann lohnt sich Einspruch beim Blitzen?

    Wann ist es sinnvoll, einen Bußgeldbescheid anzufechten? Einspruch einzulegen lohnt sich immer dann, wenn offensichtliche Fehler vorliegen, also wenn man beispielsweise zur Tatzeit gar nicht an besagtem Ort war.

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