Medizinrecht







Erfahren Sie in unseren Beiträgen mehr zum Thema Medizinrecht

und wir klären Sie über Sachverhalte auf, auf die Sie besonders achten sollten.

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus


Das Arzthaftungsrecht stellt bei der Überprüfung und Durchsetzung von Ansprüchen vor allem von Schmerzensgeld bei ärztlichen Behandlungsfehlern – sowohl bei der Vertretung der betroffenen Patienten als auch bei der Vertretung der Ärzteschaft – einen wesentlichen Schwerpunkt dar. In diesem Zusammenhang ist die kompetente Fachkenntnis der Rechtsnormen und der Rechtsprechung sowie der medizinischen Zusammenhänge erforderlich.


Wir durchleuchten nicht nur die ausgeführte Behandlung, sondern beginnen mit der Durchsicht des abgeschlossenen Behandlungsvertrages, überprüfen die Aufklärung und beschäftigen uns dann mit der anschließenden Behandlung und der nachfolgenden Kontrolluntersuchung.


Vor allem die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche wie Schmerzensgeld, aber auch die Geltendmachung weiterer Behandlungskosten, eines Haushaltsführungsschadens und eines Lohnfortzahlungsschadens durch ärztliche Behandlungsfehler erfordern umfassende Beratungen.


Außerdem, beraten wir Sie nicht nur bei notwendigen Behandlungen, sondern ebenfalls nach einer Schönheitsoperation.
Auch hier prüfen wir alles, um Ihnen eine umfassende und kompetente Beratung zukommen zu lassen.


Wir können Ihnen auch bei Problemen mit Ihrem Zahnarzt oder bei auftretenden Beschwerden nach einer kieferorthopädischen Behandlung zur Seite stehen.


Der Weg zum Erfolg ist allerdings oftmals steinig und der Nachweis von Behandlungsfehlern und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sind nicht immer einfach. Trotzdem empfehlen wir, dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler unbedingt nachzugehen und zwar nicht nur, wenn es um Leben und Tod geht.
Die "Krähentheorie" ist weit verbreitet und schreckt viele Betroffene ab, ihre Rechte geltend zu machen. Denn ein Behandlungsfehler wird mit einem Gutachten eines medizinischen Sachverständigen nachzuweisen sein. Es liegt hier aber am anwaltlichen Berater, die richtigen Fragen zu stellen und eine Voreingenommenheit des Sachverständigen zu entlarven und dann die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten.


Wir haben bereits eine Vielzahl von Patienten erfolgreich bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die ärztlichen Behandler vertreten.
Vertrauen auch Sie uns und kommen Sie zu einer Beratung, in der wir prüfen, was bei Ihnen im Argen liegt.


Wir sind Ihr kompetenter Partner in Arzthaftungssachen aller Art und stehen Ihnen bei Fragen im medizinischen Haftungsrecht zur Seite.

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