Rechtsanwalt Immobilienrecht

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Immobilienrecht

Erfahren Sie in unseren Beiträgen mehr zum Thema Immobilienrecht

und wir klären Sie über Sachverhalte auf, auf die Sie besonders achten sollten.

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indem wir ihnen rechtlich

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Sie müssen somit nicht nach einem guten Anwalt suchen.


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Meinungen unserer Mandanten


  • ★★★★★



    Frau Elisabeth Marx ist sehr kompetente und freundliche Anwältin. Sie hat sich viel Zeit genommen und ich wurde erstklassig beraten.


    Vielen herzlichen Dank dafür!


    A.R. Google MyBusiness

  • ★★★★★



    Ein grosses Dankeschön an die Kanzlei vorallem an Herrn Robert Dory mir wurde super geholfen beim durchsetzen meiner Rechte!! Kann diese Kanzlei nur weiter empfehlen, weiter so!!!!


    Beste Grüße


    N.T. - Google MyBusiness

  • ★★★★★



    Ich möchte mich bei der Kanzlei Dory rechtherzlich für die Tatkräftig Unterstützung bedanken.


    Wir wurden sehr Gut von Ihrer Kanzlei Beraten und wie ich finde Erfolgreich vertreten. Ich kann diese Kanzlei mit besten Gewissen nur weiter empfehlen.


    D.F. - Google MyBusiness

  • ★★★★★



    Ich wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Dory in einem komplexen erbrechtlichen Fall vertreten. Herr Rechtsanwalt Werner Dory hat gleich zu Beginn bereits die richtigen Maßnahmen getroffen, um eine gute Ausgangssituation zu schaffen. ...


    C.K. - Google MyBusiness

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Rechtsanwalt Immobilienrecht Robert Dory.

Immobilienrecht –

diese Vorschriften sind zu beachten


Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Immobilienbranche wird schon allein dadurch deutlich, dass Immobilien 86% des deutschen Anlagevermögens darstellen.

Die Rechte und Pflichten der Akteure auf dem Immobilienmarkt sind im sogenannten Immobilienrecht geregelt.
Da dieses äußerst umfangreich und komplex ist, beraten wir Sie hierzu gern ausführlich.



Beurkundungsgesetz

Öffentliche Beurkundungen sowie deren Verwahrung werden im Beurkundungsgesetz durch einen offiziell zuständigen Notar geregelt.

Die verschiedenen Amtspflichten des Notars sind ebenfalls im Beurkundungsgesetz geregelt. Der Notar muss sich davon überzeugen, dass alle Beteiligten erschienen sind und sich ausgewiesen haben. Die Urkunde muss in deutscher Sprache verfasst werden.

Schließlich liest der zuständige
Notar den Parteien Niederschriften von Beurkundungen vor, lässt Sie von Ihnen genehmigen und eigenhändig unterzeichnen. Kommen während des vollständigen Vorlesens Fragen auf, so ist er in der Pflicht, diese zu beantworten und den Urkundenentwurf entsprechend anzupassen. Erst durch das Verlesen der Urkunde, der Unterschrift der Beteiligten sowie des Notars wird das jeweilige Rechtsgeschäft wirksam.


Wir als Rechtsanwaltskanzlei für Immobilienrecht beraten Sie.

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Privatrechtliche Vorschriften

im Immobilienrecht 


Das Immobilienrecht unterscheidet zwischen öffentlichen und privatrechtlichen Vorschriften. Das öffentliche Immobilienrecht regelt u.a. die Rechtsverhältnisse zwischen Bauherren, Eigentümern, staatlichen Institutionen und der Allgemeinheit. Die Entscheidung, wer zu welchen Bedingungen ein Haus errichten kann, fällt somit unter das öffentliche Recht.


Das private Immobilienrecht regelt wiederum das Verhältnis zwischen Privatpersonen. Die Eigentumsübertragung, Fragen des nachbarschaftlichen Umgangs und das Wohnraummietrecht fallen beispielsweise in den privatrechtlichen Bereich. Im Folgenden erläutern wir wichtige privatrechtliche Vorschriften sowie öffentlich-rechtliche Vorgaben.

Grundbuchordnung


Das Grundbuch bezieht sich auf alle Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einem Grundstück. Alle ins Grundbuch einzutragende Inhalte regelt die Grundbuchordnung (GBO). Dazu zählen etwa Grundschuld, Baulasten oder das Wegerecht.


Zuständige örtliche Amtsgerichte sind für die Führung von Grundbüchern verantwortlich und werden auch als Grundbuchamt bezeichnet. Die GBO ist mit mehr als 150 Paragrafen äußerst umfangreich. Dafür beantwortet sie zahlreiche Rechtsfragen rund um Immobilien und Grundstück. Unsere Rechtsanwaltskanzlei berät Sie kompetent bei Fragen rund um die GBO.

Erbbaurechtsgesetz


In Deutschland gibt es das Recht, ein Grundstück bebauen zu dürfen oder ein Bauwerk zu unterhalten, ohne Eigentümer des jeweiligen Grundstücks zu sein.

Der Nutzer zahlt dem Eigentümer den sogenannten Erbbauzins, um das Grundstück nutzen zu dürfen. Geregelt wird dieses Vorgehen im sogenannten Erbbaurechtsgesetz. Die Bestellung eines Erbbaurechts zugunsten Dritter stellt die Alternative zum klassischen Grundstückskauf dar.


Das Erbbaurecht erlischt nach Ablauf der Zeit, für die es bestellt ist. In der Regel handelt es sich hierbei um einen Zeitraum von 99 Jahren. Per Gesetz geht das Eigentum am Bauwerk an den Eigentümer des Grundstücks über. Allerdings muss der Grundstückseigentümer laut Erbbaurecht den Nutzer des Bauwerks angemessen entschädigen.


Maklerrecht (BGB)

Laut Gewerbeordnung benötigen Immobilienmakler eine Gewerbeerlaubnis, um ihre Seriosität nachzuweisen. Sowohl juristische als auch natürliche Personen können eine Gewerbeerlaubnis beantragen.

Für Sie interessant: Bezüglich der Maklerprovision ist am 23. Dezember 2020 ein neues Gesetz in Kraft getreten. Der Veräußerer einer Immobilie ist laut Rechtsverordnung nun dazu verpflichtet, mindestens für die Hälfte der Provision aufzukommen, wenn dieser einen Makler beauftragt hat. Wird die vollständige Provision verlangt, ist das nicht mehr rechtens.


Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser Änderung in erster Linie das Ziel, die von Käufern beim Erwerb von Wohnimmobilien zu zahlende Maklerprovision sowie die Erwerbsnebenkosten zu senken.


Wir als Anwalt für Immobilienrecht beraten Sie.

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Wohnungsvermittlungsgesetz


Dieses Gesetz gilt nur bei Wohnungsmietverträgen. Werden Räume jedoch sowohl gewerblich als auch privat genutzt, kommt es auf das Übergewicht der Nutzungsart an. Hat der Geschäftsraumanteil lediglich eine untergeordnete Bedeutung, findet das Wohnungsvermittlungsgesetz  dennoch Anwendung.

Wohnungsvermittler dürfen, gemäß § 1 Abs. 2 WoVermG, Wohnräume nur anbieten, wenn dazu ein Auftrag vonseiten des Vermieters oder eines anderen Berechtigten vorliegt. 


Des Weiteren legt das
Wohnungsvermittlungsgesetz fest, dass eine Maklerprovision im Erfolgsfall gezahlt werden muss.

Das Gesetz schließt einen Provisionsanspruch jedoch aus, wenn der Mietvertrag:

  • über dieselben Wohnräume fortgesetzt, verlängert oder erneuert wird,
  • über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnungsvermittler ist, 
  • über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Eigentümer, Verwalter oder Vermieter eine juristische Person ist, an welche der Wohnungsvermittler rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist.

Makler- und Bauträger-

verordnung


Die Makler- und Bauträgerverordnung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle im Immobilienrecht. Diese Verordnung im Immobilienrecht soll Sie als Auftraggeber davor schützen, mit unseriösen Gewerbetreibenden zusammenzuarbeiten. Für all jene, die Tätigkeiten nach § 34c Absatz 1 der GewO ausführen (Immobilienmakler, Darlehensvermittler oder Bauträger) sind in der Verordnung die entsprechenden Vorschriften geregelt.


Dazu zählen u.a.:


  • Buchführungspflicht
  • Aufzeichnungs- und Informationspflicht
  • Anzeigepflichten
  • Weiterbildung und Prüfungen
  • Ordnungswidrigkeiten


Wohnraummietrecht

Laut Gewerbeordnung benötigen Immobilienmakler eine Gewerbeerlaubnis, um ihre Seriosität nachzuweisen. Sowohl juristische als auch natürliche Personen können eine Gewerbeerlaubnis beantragen.

Das Wohnraummietrecht behandelt den Bereich des Mietrechts, der die Mietverhältnisse über Wohnraum regelt. Die Regelungen sind in den §§ 549 bis 577a des BGB festgelegt.

Sie bestimmen, wann und in welchem Rahmen Mieterhöhungen möglich sind, wann der Mieter eine
Mietminderung aufgrund von Sachmängeln oder Rechtsmängeln vornehmen darf und regeln den besonderen Kündigungsschutz, der bei Wohnraummietverträgen, welche auf unbestimmte Zeit geschlossen sind, gilt.

Als Wohnraum definiert ist hierbei jeder Bestandteil eines Gebäudes, welcher zu einer dauerhaft gedachten Wohnnutzung privater Art bestimmt und geeignet ist. 


Wir als Fachanwälte aus dem Immobilienrecht beraten Sie.

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FAQ -Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen zu dem Thema Rechtsanwalt Immobilienrecht und die entsprechenden Antworten.

Sie können sich auch bei Fragen unter der Rufnummer +49 7161 96062-0 an uns wenden. 

  • Immobilienkaufvertrag: Wie ist der Ablauf?

    Der Notar entwirft zunächst einen Kaufvertrag für den Käufer und schickt ihn dann an den Verkäufer. Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer sollten genügend Zeit haben, den Vertrag zu lesen, bevor sie ihn unterschreiben. Es besteht auch die Möglichkeit, Änderungen und Ergänzungen miteinander zu besprechen. Schließlich ist es auch möglich, den Entwurf an Dritte zur Genehmigung zu senden.


    Sobald der Vertragsentwurf von beiden Parteien geprüft wurde, kann der Kaufvertrag beurkundet werden. Mit der Beurkundung ist der Vertrag rechtskräftig geschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn sich eine Partei vollmachtlos vertreten lässt, Rechtskraft tritt dann erst mit der Nachgenehmigung ein.


    Nach der Beurkundung übernimmt der Notar die Ausfertigung des Kaufvertrags. Er informiert alle beteiligten Ämter und holt die erforderlichen Genehmigungen und Unterlagen ein.


    Sofern der Kaufpreis -wie üblich- finanziert werden soll, muss der Käufer noch eine Grundschuld zugunsten seiner Bank oder Bausparkasse eintragen lassen. Außerdem ist eine notarielle Beurkundung (oder Beglaubigung) erforderlich. Die Grundschuld muß rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin eingetragen werden, damit der Kaufpreis zur Verfügung steht.


    Sobald die Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, stellt der Notar den Kaufpreis fällig. Der Käufer muss den Kaufpreis an den Verkäufer oder an die Gläubiger des Verkäufers (falls es welche gibt) zahlen, bevor er die Immobilie in Besitz nimmt. Sobald der Kaufpreis bezahlt ist, übergibt der Verkäufer dem Käufer den Besitz der Sache.


    Sobald der Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlt hat, kann die eigentliche Eigentumsübertragung stattfinden. So vergehen in der Regel mindestens zwei bis drei Monate zwischen der Übergabe des Projekts und dem Eigentümerwechsel.

  • Wann wird ein Anwalt im Rahmen der gemeinsamen Immobiliennutzung benötigt?

    Die Antwort lautet: sofort! Wenn Sie als Gruppe ein Haus kaufen wollen, müssen zuvor rechtliche Fragen geklärt werden. 


    • Wollen Sie eine einfache Gesellschaft bürgerlichen Rechts sein? 

    • Möchten Sie einem Verein oder einer Genossenschaft beitreten? 

    • Streben Sie die Gemeinnützigkeit an? 


    Sie sollten alle Fragen klären, bevor Sie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden. Bei Bedarf können später Änderungen vorgenommen werden. 

    Dies ist nur schwer oder zu hohen Kosten möglich. 


    Außerdem möchten Sie vielleicht später Wohnungseigentum bilden, dann beraten wir Sie über die Möglichkeiten des Übergangs. Die gemeinsame Nutzung von Grundstücken erfordert jedoch auch Vereinbarungen darüber. 


    Hier müssen eventuell Sonderregelungen ausgehandelt oder das Endergebnis von Privatkrediten zur Finanzierung berücksichtigt werden. Lassen Sie sich nicht von selbstbewussten Projektentwicklern in ein Muster F zwingen. 


    Sie müssen nicht in die Zukunft sehen können, um zu wissen, ob etwas zu Ihnen passt. Spätere Veränderungen und Streitigkeiten können Sie daran hindern, klar in die Zukunft zu sehen.

  • Erbbaurechte - was ist das?

    Im Immobilienrecht gibt es eine Besonderheit: das Erbbaurecht. Sie werden nur Hauseigentümer und bekommen auch das Grundstück zur Nutzung. Der Eigentümer der Immobilie bleibt der ursprüngliche Eigentümer. 


    Es mag komplizierter klingen, als es tatsächlich ist, aber das Erbbaurecht ist eine der wahrscheinlichsten Möglichkeiten für die gemeinsame Immobiliennutzung. 


    Wenn bestimmte Werte der Gemeinschaft dem Haus zugestimmt werden, dann könnte die Nutzung zu einer erlaubten Nutzung werden. Ein Erbbaurechtsvertrag macht Sie zum Garanten für Ihre eigenen Wünsche. 


    Wenn Sie vorhaben, dort für längere Zeit zu wohnen, sollten Sie den Kauf eines Hauses in Erbpacht in Betracht ziehen.

  • Was kostet eine Erstberatung mit einem Anwalt für Immobilienrecht?

    Alle Informationen zu den Kosten einer Erstberatung mit einem Anwalt für Immobilienrecht und einer Anrechnung bei einer folgenden Mandatierung finden Sie → hier.

  • Kann ich mich auch anonym beraten lassen?

    Nein. Anwälte haben die Verpflichtung, eine Kollisionsprüfung vorzunehmen. Es ist zu prüfen, ob der Anwalt nicht bereits die andere Seite vertritt. Zudem sprechen buchhalterische Aspekte gegen eine anonyme Beratung.

  • Wie läuft eine Beratung und ein Mandat ab?

    Hier haben wir alles Wissenswerte über die Prozesse zusammengestellt, die Sie normalerweise erwarten, wenn Sie sich mit Ihrer Rechtsangelegenheit an uns wenden.


    Abläufe – Was Sie erwartet


    Wir möchten Ihnen die Schritte zeigen, die wir normalerweise unternehmen, wenn Sie sich mit Ihrem Problem an uns wenden. Und wir informieren Sie darüber, wie Sie selbst zu einem reibungslosen Ablauf beitragen können. Wie die Prozesse im Detail ausgestaltet sind, hängt von Ihrer konkreten Anfrage ab.


    ▌Fall 1: Das streitige Mandat


    Beim streitigen Mandat haben Sie ein Rechtsproblem, an dem ein „Gegner“ beteiligt ist.


    1. Anfrage / Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung


    2. Ihre Vorbereitung auf den Termin


    3. In der Kanzlei: Datenaufnahme und Erstberatung


    4. Mandatsvertrag


    5. Außergerichtliche Vertretung


    6. Gerichtliche Vertretung


    7. Vollstreckung



    ▌Fall 2: Kautelarmandat: 


    Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung von Verträgen oder Dokumenten



    Sie benötigen die Erstellung eines Vertrages oder anderen juristischen Dokuments (z.B. AGB, Vereinbarungen, Arbeitszeugnis, Abmahnungsschreiben …)? Oder Sie möchten einen bestehenden Vertrag oder ein bestehendes Dokument überprüfen oder aktualisieren lassen?


    1. Anfrage / Kontaktaufnahme und Terminabsprache


    2. Abstimmung des Auftragsinhalts & Abschluss einer Vergütungsvereinbarung


    3. Beratung, Durchführung des Auftrags und abschließende Hinweise



    ▌Fall 3: Beratungsmandat: 


    Gutachten, Prüfungen zur Rechtslage, rechtliche Absicherung von Planungen und Vorhaben


    Sie haben eine Rechtsfrage, die Sie geklärt haben möchten? Sie planen etwas und möchten wissen, was Sie rechtlich zu beachten haben? Dies kann im Beratungsmandat bearbeitet werden.


    1. Anfrage / Kontaktaufnahme und Terminabsprache


    2. Abstimmung des Auftragsinhalts & Abschluss einer Vergütungsvereinbarung


    3. Durchführung des Auftrags und Beratung

  • Was soll ich zur Erstberatung mitbringen?

    Um sicherzustellen, dass wir Ihre Anfrage so effektiv wie möglich bearbeiten können, bringen Sie bitte alle relevanten Unterlagen mit. 


    Dies betrifft vor allem Verträge, geführte Schriftwechsel und Notizen. Außerdem sollten Sie die Rechtsschutzversicherung Ihrer eigenen Rechtsschutzversicherung oder die Versicherungsnummer und den Namen des zuständigen Versicherers immer dabei haben. 


    Vielleicht möchten Sie darüber nachdenken, welche Fragen der Anwalt beantworten soll, bevor Sie ihn anrufen.


    Übrigens, wenn Sie Interesse an unseren Leistungen haben, schauen Sie sich bitte unsere Checkliste für das Erstgespräch an.


    Checkliste – Vorbereitungen für den ersten Termin


    Es hilft, wenn Sie einige Dokumente mitbringen und diese im Voraus vorbereiten, damit wir sie bei unserem ersten Termin besprechen können. Es ist besser, zu viel als zu wenig mitzubringen. Zur Hilfestellung haben wir Ihnen folgende Checkliste zusammengestellt:


    Informieren Sie sich unbedingt vorab, ob es in Ihrem Fall Fristen gibt und teilen Sie dies immer sofort Ihrem Rechtsanwalt mit!


    Unterlagen (sofern vorhanden)


    ☐ Verträge einschl. etwaiger Zusatzvereinbarungen


    ☐ Allgemeine Geschäftsbedingungen


    ☐ relevante Regelwerke (z.B. Satzungen, Tarifverträge etc.)


    ☐ Schriftwechsel (z.B. eigene Schreiben, Schreiben der Gegenseite, Schreiben vom Gericht etc.) – auch E-Mails


    ☐ wichtige Schreiben (z.B. Kündigungsschreiben, Abmahnung,… etc.)


    ☐ bei zugestellten Dokumenten (z.B. Mahnbescheide, Schreiben des Gerichts) den Original-Briefumschlag


    ☐ Daten Ihres Gegners (Name, Anschrift)


    ☐ für das Anliegen relevante Dokumente (z.B. Gutachten, Arztberichte, Fotos, Gehaltsabrechnungen etc.)


    ☐ Rechtsschutzversicherung: Versicherungsschein, Versicherungsnummer


    ☐ Persönliche Aufzeichnungen (z.B. Notizen, von Ihnen geführte Protokolle etc.)


    Zeugen (falls erforderlich)


    ☐ Namen & Adressen


    Aufbereitung des Falls


    ☐ Chronologischer Sachverhalt: Stichpunkte, was wann passiert ist


    Ihre Ziele: Was wollen Sie in Ihrer Angelegenheit erreichen?




  • Muss ich den Anwalt nehmen, den meine Rechtsschutzversicherung mir empfiehlt?

    Nein, Sie sind im Regelfall frei in Ihrer Anwaltswahl. Anwälte, die sich bereit erklären, für weniger als ihren normalen Satz zu arbeiten, werden normalerweise weniger bezahlt, als wenn sie zu ihrem üblichen Satz arbeiten würden. 


    Was Versicherungsunternehmen betrifft, so konzentrieren sie sich hauptsächlich auf wirtschaftliche Aspekte und weniger auf Qualitätsaspekte.

Wünschen Sie eine Beratung?


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Gern stehen wir Ihnen für Terminabsprachen zur Verfügung.


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